
Jeder Mitarbeiter bringt Ihrem Unternehmen enorme Liquidität!
Ihr eigenes Versorgungswerk – Liquidität statt Beitragsverlust
Mitarbeiter schaffen Kapital. Unternehmer behalten Kontrolle.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) ist mehr als nur ein Weg der betrieblichen Altersvorsorge – sie ist ein strategisches Instrument zur Liquiditätsgewinnung, Bilanzsteuerung und wertorientierten Unternehmensführung.
Warum ein eigenes Versorgungswerk?
Innerhalb der fünf bAV-Durchführungswege bietet die pdUK Unternehmern entscheidende Vorteile:
- Gehaltsbestandteile werden in eine Altersvorsorge umgewandelt, die im Unternehmen bleibt
- Der Arbeitgeber erhält daraus ein zinsgünstiges Darlehen
- Die Rücklagen verbleiben im Unternehmen, statt an Versicherer abgeführt zu werden
- Von Beginn an wird das angesparte Kapital verzinst
- Die Anlageentscheidungen trifft das Unternehmen – nicht ein Dritter
Die Unterstützungskasse wirkt wie eine „eigene Hausbank“
Durch die Dotierung (z. B. 2,5 % der Versorgungsverpflichtung jährlich) entsteht ein Kapitalstock, der dem Unternehmen als Darlehen zur Verfügung steht. Diese Mittel sind:
- frei verwendbar für Investitionen, Tilgungen, Rücklagen
- steuerlich abzugsfähig (Dotierung als Betriebsausgabe)
- besichert über den PSVaG
Liquidität im Unternehmen halten – statt sie durch klassische Altersvorsorge aus dem Betrieb zu ziehen.
Unterschätzte Möglichkeiten für Unternehmer
- Kein Zwang der Mitgabe von Anwartschaften bei ausscheidenden Mitarbeitern - Geld bleibt im Unternehmen
- Versorgung auch für Gesellschafter oder deren Angehörige möglich
- Nutzung durch Freiberufler oder Handelsvertreter
- Ideal auch für Personengesellschaften, wo klassische bAV steuerlich unattraktiv ist
Vorteile auf einen Blick
Nutzen der Unterstützungskasse:
- Innenfinanzierungseffekt
- Fluktuationsgewinne
- flexible Dotierungen
- kein Bilanzsprungrisiko
- transparente Mittelverwendung
Mögliche Trägerunternehmen:
GmbH, AG, GmbH & Co. KG, OHG, Einzelunternehmen
Finanzierung der Zusage
A) Gehaltsumwandlung durch Mitarbeiter
Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Bruttobetrag – dieser bleibt im Unternehmen. Sozialabgaben auf den Arbeitgeberanteil entfallen.
B) Arbeitgeberzuschuss (freiwillig)
Oft sinnvoll zur Mitarbeiterbindung: 30–100 % Zuschuss, finanziert aus Steuer- und Sozialabgabenersparnissen, Rückstellungen oder dem U-Kassen-Kapital selbst.
C) Rein arbeitgeberfinanzierte Zusage
Der Arbeitgeber übernimmt die komplette Versorgung – ohne Eigenanteil des Mitarbeiters. Eine attraktive Variante zur Gesellschafterversorgung oder zur Absicherung von Schlüsselkräften. Die Finanzierung erfolgt aus dem Unternehmen heraus – steuerlich begünstigt und ohne Umweg über Versicherungen.
Fazit
Mit einer Unterstützungskasse bauen Sie nicht nur Altersvorsorge auf – sondern Ihre eigene Unternehmensbank.
Sie halten Kapital im Unternehmen, senken Steuerlasten und bauen echte Mehrwerte für sich und Ihre Mitarbeiter auf.
Bereit für den nächsten Schritt?
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Wir denken unternehmerisch.
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Sommerhilfswerk
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aus Schwarzheide in den Themenbereichen
Auslagerung von Pensionszusagen, versicherungsfreie betriebliche Altersvorsorge und Edelmetalle.
Meine Idee, ich mache für Sie vieles möglich. Ihre Wünsche und Vorstellungen stehen dabei im Vordergrund und das seit vielen Jahren.
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